Allgemeine Auftragsbedingungen GOSA OG

1. Allgemeines:

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten überdies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreichs in der jeweils aktuellen Fassung, abzurufen unter www.ingenieurbueros.at. Bei widerstreitenden Bestimmungen gehen unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen vor. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Der Besteller bestätigt, den Inhalt dieser Bedingung zu kennen.

2. Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum auf dem Angebot, gebunden. Unseren Angeboten sind die jeweils einschlägigen Ö-Normen und DIN-Normen in den geltenden Fassungen nur dann zugrunde gelegt, wenn wir darin ausdrücklich auf deren Geltung verweisen.  

Wir werden außer bei ausdrücklicher Vereinbarung nicht als Generalunternehmer tätig. Verträge mit bauausführenden Firmen oder überhaupt alle Leistungen abgesehen von der Planung (beispielsweise Statikern, Baufirmen, Haustechnikern, Zivilingenieuren) kommen sohin stets zwischen dem Besteller und den jeweiligen Firmen zustande.

Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, uns zur Erfüllung unserer eigenen vertraglichen Leistungen Subunternehmen zu bedienen und den uns erteilten Auftrag in eigener Verantwortung teilweise oder auch zur Gänze durch Dritte zu erfüllen.

Erfolgt durch unseren Vertragspartner nach rechtswirksamem Vertragsabschluss ein von uns nicht verschuldeter Vertragsrücktritt, hat dieser als nicht der richterlichen Mäßigung unterliegende verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme, zumindest aber netto € 500,– (zzgl. 20% USt) als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. Wir behalten uns vor, einen darüber hinausgehenden Schaden noch zusätzlich einzufordern.

3. Preise:

Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Nettopreise, denen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzuschlagen ist. Auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen, Porti oder Kopierkosten sind im vereinbarten Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Ist eine Abrechnung nach Stundensatz vereinbart erfolgt die Abrechnung nach angefangenen 10 Minuten.

Soweit unsere Preiskalkulationen auf nicht fixen Preisen von anderen Professionisten basieren, können sich die Preise nach Maßgabe der Bedingungen dieser Professionisten ändern.

4. Zahlung:

Wir sind berechtigt, bis zu 25% der veranschlagten oder geschätzten Auftragssumme innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder die Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung sind wir nicht verpflichtet. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten des Bestellers.

Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von € 50,– in Rechnung zu stellen oder auch Dritte mit der Einforderung offener Rechnungen auf Kosten des Bestellers zu beauftragen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

Wir sind ebenfalls berechtigt, jeweils nach Abschluss eines jeden Quartals ungeachtet des Projektfortschritts eine Zwischenabrechnung aller Leistungen vorzunehmen. Eine etwaig geleistete Anzahlung ist auf die erste Zwischenrechnung anzurechnen.

Die Tatsache, dass eine von uns erstellte Planung oder ein Konzept aus welchen auch immer von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird oder sich die Realisierung oder Durchführung verzögert, entbindet den Besteller nicht davon, unsere Leistungen vollständig zu bezahlen. Insbesondere übernehmen wir mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Verantwortung für allfällig nicht erteilte behördliche Zustimmungen zu einem Bauvorhaben.

5. Ausführung unserer Leistungen:

Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt auch für geistiges Eigentum. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind oder unsere schriftliche Zustimmung vorliegt.

Planliche Darstellungen werden von uns in einem von uns frei gewählten Format und Maßstab erstellt. Die Übergabe von Plänen an den Besteller erfolgt ausschließlich in Papierform oder als PDF-Datei.

Wir sind unabhängig davon ausdrücklich berechtigt, die Herausgabe von Modellen, Plänen und dergleichen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verweigern und dem Besteller die Durchführung der geplanten Leistungen zu untersagen.

6. Werbung:

Wir sind berechtigt, Daten über den Besteller, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten und zu übermitteln. Der AN ist damit einverstanden, dass wir binnen angemessener Frist nach Fertigstellung unserer Arbeiten Lichtbilder unserer Leistungen aufnehmen und diese mit einer kurzen Objektbeschreibung aber ohne Bekanntgabe des genauen Ortes im Rahmen unseres eigenen Marketing (Homepage, einschlägige Architekturzeitschriften, Wettbewerbe etc.) verwenden.

7. Gewährleistung und Schadenersatz:

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewähr. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde; dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, ungeeigneten Werkstoffen, fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte, mangelhaften Bauarbeiten oder ungeeigneten Baugrund, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüsse, sofern nicht ein Fehler unserer Planung mitgewirkt hat. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen des Bestellers zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung an einem von unseren Plänen oder sonstigen Gegenständen Änderungen vorgenommen werden.

Für Schäden ausgenommen Personenschäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.

8. Datenschutzerklärung:

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bzw. zur Erbringung unserer Leistungen erheben, speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten als Verantwortlicher unter Einhaltung der in Österreich geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies betrifft Ihren Namen, Adresse, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Verrechnungsdaten (Rechnungen, Zahlungseingänge, Mahnungen etc.), Unterlagen der jeweiligen Geschäftsbeziehung (Angebot, Bestellung, Pläne, Grundbuchauszug, Vollmachten etc.). Diese Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Verpflichtung, mindestens 30 Jahre, da unser Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewähr leistet, bei uns, auf eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit dies zur Erbringung unserer Leistungen Ihnen gegenüber tatsächlich erforderlich ist. Nach Ablauf der Speicherdauer werden Ihre Daten gelöscht.

Sie haben jederzeit das Recht Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten bzw. können Sie diese jeder Zeit aktualisieren, berichtigen oder löschen lassen, sofern dem nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht. Auch können Sie einer Datenverarbeitung, sofern diese auf Ihrer Einwilligung beruht, jederzeit widerrufen. Wenden Sie sich hierzu an office@gosa.at. Sollten Sie der Ansicht sein, dass wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeiten, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

9. Sonstiges und Schlussbestimmungen:

Unsere Ansprüche kann der Besteller nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als vereinbart. Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht anzuwenden.